Die Flotte Bodensee ist eine lose Vereinigung von
regattabegeisterten Modellseglern aus mehreren Regionen mit dem
Schwerpunkt Immenstaad.
Die SEA-CRET oder ODC-914 ist eine One Design Klasse
(Einheitsklasse) der drei Fuß oder 914mm Länge, deren
Ziel es ist einen möglichst einfachen und vergleichbar preisgünstigen
Einstieg in das Regattasegeln mit ferngesteuerten Modellyachten
zu ermöglichen. Das Klassenboot ist das Modell "SEA-CRET"
der Firma T2M.
Die Klassenregeln sind darauf abgestimmt dass durch weitgehend identische
Yachten eine maximale Chancengleichheit gegeben ist. Es soll das
Können des Skippers entscheiden, nicht das verwendete Material.
Grundregel:
Für den Zusammenbau der SEA-CRET dürfen nur die im Bausatz
mitgelieferten Teile verwendet werden. Der Aufbau des Bootes hat
nach den Angaben des Original-Bauplans zu erfolgen. Abweichungen
von dieser Grundregel sind nur erlaubt, wenn sie in den Klassenregeln
ausdrücklich genehmigt sind.
1. RUMPF
1.1 Formveränderungen am Rumpf sind nicht erlaubt. Formreste
können entfernt werden.
1.2 Der Rumpf kann lackiert oder poliert werden.
2. DECK
2.1 Das Deck darf nicht modifiziert oder verändert werden.
2.2 Die Ösen zur Fock-, Achterstag- und Wantenbefestigung,
sowie der Mastfuß müssen an der Stelle sein die in der
Bauanleitung bzw. auf Deck vorgegeben sind. Die im Bausatz beigelegten
Kunststoffösen dürfen durch Metallösen ersetzt werden.
2.3 Decksbeschläge, die lediglich der Dekoration dienen, dürfen
weggelassen werden.
2.4 Die Decksöffnung darf nicht modifiziert werden. Die Decksklappe
darf mit einer beliebigen Dichtungsmethode oder Deckel gegen das
Eindringen von Wasser geschützt werden.
3. KIEL UND KIELGEWICHT
3.1. Die Form und die Position der Kielfinne dürfen nicht verändert
werden. Es dürfen lediglich fertigungstechnisch bedingte Unebenheiten
verschliffen werden
3.2 Die Form und das Gewicht des Kielgewichts darf nicht verändert
werden. Die ABS-Schalen für das Kielgewicht müssen verwendet
werden.
3.3 Der Kiel muss nach den Originalvorgaben entsprechend des Bauplanes
am Rumpf befestigt werden.
4. RUDER
4.1 Die Form und die Position des Ruders darf nicht verändert
werden. Es dürfen lediglich fertigungstechnisch bedingte Unebenheiten
verschliffen werden.
4.2 Die Ansteuerung des Ruders ist freigestellt.
5. SPIEREN
5.1 Der Original-Mast darf gegen ein gleichlanges - 1275mm über
Deck, - plus, minus 5mm - Rohr aus Aluminium oder CFK mit konstantem
Durchmesser von 8 mm.ersetzt werden.
5.2 Die im Bausatz vorgesehenen Salinge, Diamonds und das Jumpstag
dürfen weggelassen werden.
5.3 Der Original – Groß- und Fockbaum darf gegen ein
Rohr aus Aluminium, Holz oder CFK mit konstantem Durchmesser von
min. 6mm und max. 8mm ersetzt werden. Alternativ ist auch ein Rechteckprofil
mit einem maximalen Querschnitt von 200mm erlaubt. Am Fockbaum darf
ein Fockausgleichsgewicht angebracht werden.
5.4 Der Original - Baumniederholer darf ersetzt werden.
5.5 Die Art und Lage der Beschläge zur Segelbefestigung ist
freigestellt.
5.6 Der Originaltopausleger (Galgen) darf gegen eine höchstens
gleichlange Konstruktion aus Aluminium - CFK ausgetauscht werden.
6. STEHENDES UND LAUFENDES GUT
6.1 Das Material des stehende und laufende Guts ist freigestellt.
6.2 Es muss mindestens ein Paar Wanten verwendet werden.
6.3 Am Fockbaum darf eine Dirk angebracht werden.
7. STEUERUNG
7.1 Das Boot darf mit max. zwei Servos bzw. einem Ruderservo und
eine Segelwinde gesteuert werden.
7.2 Die Servos – bzw. Servo und Winde – müssen
auf dem Originalträger befestigt werden.
7.3 Der Empfänger sowie die Stromversorgung sind freigestellt.
7.4 Die Art und Lage der Schotführung ist freigestellt. Ein
Gummi als Gegenzug ist zulässig.
7.5 Für die Schotumlenkungen dürfen hochwertige kugelgelagerte
Blöcke oder Doppelblöcke verwendet werden.
8. SEGEL
8.1 Die Bausatzsegel dürfen gegen hochwertigere Segel ersetzt
werden. Das Material ist freigestellt. Die Segel müssen in
der Größe dem Original entsprechen.
8.2 Über eine Form gebackene Folien (Komposite) sind nicht
zulässig.
8.3 Jedes Segel darf maximal vier Bahnen haben.
8.4 Die Verstärkungen der Segelecken dürfen max. 80mm
vom Eckpunkt gemessen in das Segel hineinragen. Die Verstärkungen
der Vorlieks darf max. 15mm breit sein.
8.5 Die Segellattengröße, Anzahl, Position und das Material
ist freigestellt.
9. SEGELNUMMERN
9.1 Die Höhe der Ziffern muss mindestens 80mm und die Breite
8mm betragen.
9.2 Die Segelnummern müssen auf beiden Seiten des Großsegels
angebracht werden.
10. RIGG
10.1 Der Austausch des Riggs, B-Riggs, sowie kleinere Sturmsegel
sind nicht erlaubt.
11. GEWICHT
11.1 Das fertige Segelgewicht muss min. 3.000g betragen. Sind Ausgleichsgewichte
erforderlich, so sind diese am Rumpfboden im Bereich der Decksöffnung
anzubringen.