Die T2M SEA-CRET Klassenregeln Germany (Version 1.0)

Verfasst von der Flotte Bodensee am 02. November 2008

Die Flotte Bodensee ist eine lose Vereinigung von regattabegeisterten Modellseglern aus mehreren Regionen mit dem Schwerpunkt Immenstaad.

Die SEA-CRET oder ODC-914 ist eine One Design Klasse (Einheitsklasse) der drei Fuß oder 914mm Länge, deren Ziel es ist einen möglichst einfachen und vergleichbar preisgünstigen Einstieg in das Regattasegeln mit ferngesteuerten Modellyachten zu ermöglichen. Das Klassenboot ist das Modell "SEA-CRET" der Firma T2M.
Die Klassenregeln sind darauf abgestimmt dass durch weitgehend identische Yachten eine maximale Chancengleichheit gegeben ist. Es soll das Können des Skippers entscheiden, nicht das verwendete Material.

Grundregel:
Für den Zusammenbau der SEA-CRET dürfen nur die im Bausatz mitgelieferten Teile verwendet werden. Der Aufbau des Bootes hat nach den Angaben des Original-Bauplans zu erfolgen. Abweichungen von dieser Grundregel sind nur erlaubt, wenn sie in den Klassenregeln ausdrücklich genehmigt sind.

1. RUMPF
1.1 Formveränderungen am Rumpf sind nicht erlaubt. Formreste können entfernt werden.
1.2 Der Rumpf kann lackiert oder poliert werden.

2. DECK
2.1 Das Deck darf nicht modifiziert oder verändert werden.
2.2 Die Ösen zur Fock-, Achterstag- und Wantenbefestigung, sowie der Mastfuß müssen an der Stelle sein die in der Bauanleitung bzw. auf Deck vorgegeben sind. Die im Bausatz beigelegten Kunststoffösen dürfen durch Metallösen ersetzt werden.
2.3 Decksbeschläge, die lediglich der Dekoration dienen, dürfen weggelassen werden.
2.4 Die Decksöffnung darf nicht modifiziert werden. Die Decksklappe darf mit einer beliebigen Dichtungsmethode oder Deckel gegen das Eindringen von Wasser geschützt werden.

3. KIEL UND KIELGEWICHT
3.1. Die Form und die Position der Kielfinne dürfen nicht verändert werden. Es dürfen lediglich fertigungstechnisch bedingte Unebenheiten verschliffen werden
3.2 Die Form und das Gewicht des Kielgewichts darf nicht verändert werden. Die ABS-Schalen für das Kielgewicht müssen verwendet werden.
3.3 Der Kiel muss nach den Originalvorgaben entsprechend des Bauplanes am Rumpf befestigt werden.

4. RUDER
4.1 Die Form und die Position des Ruders darf nicht verändert werden. Es dürfen lediglich fertigungstechnisch bedingte Unebenheiten verschliffen werden.
4.2 Die Ansteuerung des Ruders ist freigestellt.

5. SPIEREN
5.1 Der Original-Mast darf gegen ein gleichlanges - 1275mm über Deck, - plus, minus 5mm - Rohr aus Aluminium oder CFK mit konstantem Durchmesser von 8 mm.ersetzt werden.
5.2 Die im Bausatz vorgesehenen Salinge, Diamonds und das Jumpstag dürfen weggelassen werden.
5.3 Der Original – Groß- und Fockbaum darf gegen ein Rohr aus Aluminium, Holz oder CFK mit konstantem Durchmesser von min. 6mm und max. 8mm ersetzt werden. Alternativ ist auch ein Rechteckprofil mit einem maximalen Querschnitt von 200mm erlaubt. Am Fockbaum darf ein Fockausgleichsgewicht angebracht werden.
5.4 Der Original - Baumniederholer darf ersetzt werden.
5.5 Die Art und Lage der Beschläge zur Segelbefestigung ist freigestellt.
5.6 Der Originaltopausleger (Galgen) darf gegen eine höchstens gleichlange Konstruktion aus Aluminium - CFK ausgetauscht werden.

6. STEHENDES UND LAUFENDES GUT
6.1 Das Material des stehende und laufende Guts ist freigestellt.
6.2 Es muss mindestens ein Paar Wanten verwendet werden.
6.3 Am Fockbaum darf eine Dirk angebracht werden.

7. STEUERUNG
7.1 Das Boot darf mit max. zwei Servos bzw. einem Ruderservo und eine Segelwinde gesteuert werden.
7.2 Die Servos – bzw. Servo und Winde – müssen auf dem Originalträger befestigt werden.
7.3 Der Empfänger sowie die Stromversorgung sind freigestellt.
7.4 Die Art und Lage der Schotführung ist freigestellt. Ein Gummi als Gegenzug ist zulässig.
7.5 Für die Schotumlenkungen dürfen hochwertige kugelgelagerte Blöcke oder Doppelblöcke verwendet werden.

8. SEGEL
8.1 Die Bausatzsegel dürfen gegen hochwertigere Segel ersetzt werden. Das Material ist freigestellt. Die Segel müssen in der Größe dem Original entsprechen.
8.2 Über eine Form gebackene Folien (Komposite) sind nicht zulässig.
8.3 Jedes Segel darf maximal vier Bahnen haben.
8.4 Die Verstärkungen der Segelecken dürfen max. 80mm vom Eckpunkt gemessen in das Segel hineinragen. Die Verstärkungen der Vorlieks darf max. 15mm breit sein.
8.5 Die Segellattengröße, Anzahl, Position und das Material ist freigestellt.

9. SEGELNUMMERN
9.1 Die Höhe der Ziffern muss mindestens 80mm und die Breite 8mm betragen.
9.2 Die Segelnummern müssen auf beiden Seiten des Großsegels angebracht werden.

10. RIGG
10.1 Der Austausch des Riggs, B-Riggs, sowie kleinere Sturmsegel sind nicht erlaubt.

11. GEWICHT
11.1 Das fertige Segelgewicht muss min. 3.000g betragen. Sind Ausgleichsgewichte erforderlich, so sind diese am Rumpfboden im Bereich der Decksöffnung anzubringen.